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Pensionszusagen

Pensionszusagen unterliegen aufgrund ständiger Rechtswechsel einem permanenten Anpassungsprozess. Wir zeigen Ihnen die Schwachstellen auf und schließen diese. Rechtssicher.

Pensionszusagen

Ablösung - Auslagerung - Einrichtung - Verwaltung
Gesetzesänderungen, Erlasse, Verwaltungsanweisungen sowie höchstrichterliche Rechtsprechung greifen auch in bestehende Pensionszusagen permanent ein. Was gestern noch Bestand hatte, kann heute bereits Makulatur sein. Aus diesem Grund überlegen immer mehr Unternehmer, wie sie Ihre GmbH von den Belastungen und Risiken aus der Pensionszusage befreien können.

Ob ABLÖSUNG - AUSLAGERUNG - EINRICHTUNG oder VERWALTUNG Ihrer Pensionszusage, wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen! Unser Anspruch besteht in der Erstellung zukunftsorientierter Versorgungslösungen, speziell auf Sie und Ihr Unternehmen abgestimmt.


Ein Versorgungsausgleich kann sowohl eine teure als auch unangenehme Angelegenheit werden. Immer dann, wenn auch Versorgungsansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, besonders einer Pensionszusage, auszugleichen sind.

Der Arbeitgeber ist zur Mitteilung eines Vorschlages für die Aufteilung betrieblicher Versorgungsansprüche gegenüber dem Familiengericht verpflichtet. Unabhängig davon, ob eine externe oder interne Teilung der Ansprüche vorgenommen werden soll, ist in der Regel eine versicherungsmathematische Berechnung des Ausgleichsanspruchs erforderlich.

Wir erstellen Gutachten und Berechnungen zum Versorgungsausgleich. Wir beraten und helfen Ihnen bei der Findung nach einer adäquaten Lösung. Familienanwälte und Unternehmer nutzen bereits unsere Kompetenz.
+1.200

zufriedene Mandate
+210 Mio. €

Auslagerungsvolumen
+40 Jahre

Berufserfahrung

Im Überblick

Durch unseren Rundumservice sorgen wir für die notwendige Transparenz und Kostenreduktion.
Versicherungs-mathematische Gutachten:
Mit unseren versicherungsmathematischen Gutachten unterstützen wir Sie bei der Bewertung jeglicher Versorgungsverpflichtungen und sorgen für die notwendige Transparenz. Mit Hilfe von kurz- und mittelfristigen Prognosegutachten sowie unseren Langfristanalysen helfen wir Ihnen bei der Planung bestehender oder neu einzurichtender Pensionszusagen.

Wir erstellen Gutachten für:
  • Pensionsrückstellungen
  • Jubiläumsrückstellungen
  • Altersteilzeitrückstellungen
Verorgungsausgleich:
Im Jahr 2009 wurde der im Jahr 1977 eingeführte Versorgungsausgleich umfassend reformiert. Die neuen Regelungen gelten, unabhängig vom Datum der Eheschließung, für alle Scheidungsverfahren, die seit dem 01.09.2009 eingeleitet worden sind.

Die wichtigste Neuerung im Zuge der Gesetzesreform ist, dass bei Scheidungen alle Anrechte in dem Versorgungssystem geteilt werden, in dem sie entstanden sind [interne Teilung].

Das Ziel der Reform war eine einfachere und gerechtere Austeilung der Ansprüche. Versorgungsansprüche aus betrieblicher und privater Altersversorgung werden bereits bei der Scheidung vollständig ausgeglichen. Es müssen einerseits die auszugleichenden Ansprüche sowie die Kapitalbarwerte berechnet, andererseits die Entscheidung über einen internen oder externen Ausgleich getroffen werden.
Grafische und zahlenmäßige Darstellung der Entwicklung einer beispielhaften Pensionsrückstellung
Bewertungsgrundlagen:
Geschlecht: männlich
Geb.-Dat.: 01.10.1964
FE-Dat.: 01.07.1994
Zusage-Dat.: 01.07.1994
Altersrente (AR): 3.000,00 EUR mtl.
Invalidenrente: 100% AR
Witwenrente: 60% AR
Rentendyamik: 2,00% p.a.
Pensionsalter: 65. Lebensjahr
Beispielrückstellungen in der Handelsbilanz zum Bilanzstichtag

Wir sind für Sie da. das institut.

Es gilt die Weichen für die Zukunft zustellen, jetzt! Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!