1. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger kaufmännischer Berufsausübung ausgeführt.
(3) Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Er wird den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinweisen.
(4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
2. Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Auftragnehmers.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(4) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.
(5) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(6) Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers durch Dritte zu bearbeiten.
3. Mitwirkung Dritter
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
(2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit, entsprechend Nr. 2 Abs. 1, verpflichten.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ansprüche auf Mängelbeseitigung verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem der Auftragnehmer die Leistung erbracht hat.
(2) Beseitigt der Auftragnehmer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers die Mängel durch einen anderen Auftragnehmer beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
5. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsmäßigen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Im Falle unautorisierter Weitergabe ist jegliche Haftung Dritten gegenüber ausgeschlossen.
6. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
(1) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, oder kommt er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
7. Bemessung der Vergütung
(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Auftragnehmers für seine Tätigkeit bemisst sich nach der Vereinbarung und der Gebührenregelung des Auftragnehmers.
(2) Für Tätigkeiten, die in der Gebührenregelung keine Regelung erfahren, gilt die vereinbarte Vergütung, andernfalls die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).
(3) Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, beispielsweise wegen unverhältnismäßiger Nachteile oder wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel, ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.
(4) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8. Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit, oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod des Auftraggebers, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft (als Auftraggeber) durch deren Auflösung.
(2) Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden, soweit nicht anderes vereinbart wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung ist schriftlich unter Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zu erklären (§§ 626, 649 BGB).
(4) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftragnehmer sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden. Auch für diese Handlungen haftet der Auftragnehmer nach Nr. 5.
(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat, und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
9. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld.
10. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
(1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
11. Datenschutzerklärung
Ich/wir willige(n) als Auftraggeber ein, dass personen- und vertragsbezogene Daten, einschließlich Daten der besonderen Art (z.B. personen- und steuerrechtliche Daten), sofern sie zur Vertragserfüllung und / oder der Vertragsdurchführung zur Erstellung von Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen und Beratungstätigkeiten notwendig sind, erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen.
Ich/wir bin/sind einverstanden, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsbearbeitung und Abwicklung Daten an die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, technische oder sonstige Dienstleister (EDV-Dienstleister, Aktuar, Versicherungs-, Investmentgesellschaften, Pensionsfonds) übermitteln und empfangen kann. Die Übermittlung und der Empfang der Vertrags- und Leistungsdaten können dabei zwischen dem Auftragnehmer und / oder Dienstleister erfolgen. Diese Datenübermittlung führt zu keiner Änderung der Zweckbestimmung.
Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an:
- Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden (soweit gesetzlich verpflichtet)
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
- Rechtsnachfolger
Der Auftraggeber kann beim Auftragnehmer die Namen und Anschriften der Gesellschaften erfragen, an die Daten weitergegeben werden. Ich/wir bin/sind berechtigt, einer Datenübermittlung zu widersprechen.
12. Kommunikationserklärung
Ich / wir willigen ausdrücklich ein, dass der Auftragnehmer mich/uns – auch über den Umfang der von mir/uns beauftragten Dienstleistungen hinaus – über allgemeine wirtschaftliche und finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Themen, sowie zu betrieblicher und privater Altersversorgung und Zeitwertkonten informieren darf. Hierzu zählen zum Beispiel rechtliche und inhaltliche Änderungen zu bestehenden Verträgen, insbesondere deren Anpassung, Aus- /Erweiterung und/oder Ergänzung und zwar zusätzlich zum üblichen Briefverkehr per E-Mail, per Telefon sowie per Fax.
Ich bin damit einverstanden, dass die vom Auftragnehmer erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Mein Einverständnis kann ich teilweise oder vollständig jederzeit formfrei ohne Angabe von Gründen widerrufen.
13. Änderungen und Ergänzungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
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